Entlastungsleistungen

Fürsorge lautet der Grundwert von HUMANITAS. Eine Rundum-Versorgung unserer Kunden sicherzustellen ist unser oberstes Ziel. Oftmals sind es allgemeine Hilfeleistungen, die Ihnen Ihre Alltagsbewältigung entlasten helfen. Unser kompetentes Personal steht Ihnen in allen Lebenssituationen beratend zur Seite. Wir versorgen Sie nicht nur mit aktuellen Informationen, sondern unterstützen Sie auch vor Ort z.B. bei pflegerelevanten Anträgen oder Behördengängen, der Organisation ihres Einkaufs, eines Arztbesuches (auch in Begleitung), der Einrichtung eines Hausnotrufsystems oder auch nur beim Öffnen und Lesen Ihrer Post. Kosteninformation: Viele Leistungen im Rahmen der Beratung und Organisation versteht HUMANITAS als selbstverständliche Serviceleistungen. Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen halb- bis vierteljährlich ein ausführliches Pflegeberatungsgespräch zu, dessen Kosten die Pflegeversicherung trägt. Weitere Leistungen, wie z.B. Behördengänge, Fahrten zu Ärzten, etc. können Sie über ein monatliches Budget von 125 € ebenfalls durch die Pflegeversicherung geltend machen – Voraussetzung dafür ist ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit ab Pflegrad 1. Lassen Sie sich von uns beraten, gemeinsam finden wir Ihren Weg.
HUMANITAS Ambulanter Pflegedienst
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Fürsorge lautet der Grundwert von HUMANITAS. Eine Rundum-Versorgung unserer Kunden sicherzustellen ist unser oberstes Ziel. Oftmals sind es allgemeine Hilfeleistungen, die Ihnen Ihre Alltagsbewältigung entlasten helfen. Unser kompetentes Personal steht Ihnen in allen Lebenssituationen beratend zur Seite. Wir versorgen Sie nicht nur mit aktuellen Informationen, sondern unterstützen Sie auch vor Ort z.B. bei pflegerelevanten Anträgen oder Behördengängen, der Organisation ihres Einkaufs, eines Arztbesuches (auch in Begleitung), der Einrichtung eines Hausnotrufsystems oder auch nur beim Öffnen und Lesen Ihrer Post. Kosteninformation: Viele Leistungen im Rahmen der Beratung und Organisation versteht HUMANITAS als selbstverständliche Serviceleistungen. Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen halb- bis vierteljährlich ein ausführliches Pflegeberatungsgespräch zu, dessen Kosten die Pflegeversicherung trägt. Weitere Leistungen, wie z.B. Behördengänge, Fahrten zu Ärzten, etc. können Sie über ein monatliches Budget von 125 € ebenfalls durch die Pflegeversicherung geltend machen – Voraussetzung dafür ist ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit ab Pflegrad 1. Lassen Sie sich von uns beraten, gemeinsam finden wir Ihren Weg.
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